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Fachbegriffe: W
Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 19 l)
Für welche Tätigkeiten ist die Fachbetriebspflicht erforderlich? Sie müssen so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass keine Gewässerverunreinigung oder sonstige Veränderung zu keinem Zeitpunkt zu erwarten ist. Baden-Württemberg hat in § 24 seiner Anlagenverordnung- VAwS Ausnahmen von dieser Fachbetriebspflicht nach WHG festgelegt.
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